Service

Auftrittsförderung

Wir fördern eure Einzelauftritte in Rheinland-Pfalz und nationale / internationale Tourneen mit bis zu 1.200 € 

Rückenansicht einer Sängerin, die vor Publikum singt
Service

1. Zielsetzung und Beschreibung

Die Rock- und Popmusik in Rheinland-Pfalz hat sich mit Hilfe jahrelanger struktureller Fördermaßnahmen des Landes zu einer vielschichtigen und musikalisch hochwertigen Szene entwickelt. Diese wirkt weit über die Landesgrenzen hinweg, wie beispielsweise zahlreiche Erfolge geförderter Bands bzw. geförderter Einzelkünstler/-innen bei bundesweiten Newcomer-Wettbewerben belegen.

Die zunehmend hohe Qualität der Nachwuchsszene erfordert neue Förderstrukturen. Diese sollen den gegebenen Bedarfen Rechnung tragen und vorhandene Strukturen in sinnvoller Weise ergänzen. Mit der Förderung von Auftritten, insbesondere von talentierten Nachwuchsbands und Einzelkünstler/-innen der rheinland-pfälzischen Rock- und Popszene, soll dies künftig geschehen. Dabei können Einzelauftritte und Tourneen gefördert werden. Eine Tournee ist durch mehr als drei Auftritte in einem Zeitraum von 10 Tagen definiert.

Die Auftrittsförderung dient der bedarfsgerechten und nachhaltigen Entwicklung der rheinland-pfälzischen Rock- und Popmusikszene, insbesondere innerhalb des Landes. Förderfähig sind auch Auftritte rheinland-pfälzischer Bands und Einzelmusiker/-innen im nationalen und internationalen Bereich.

2. Bewerbungsvoraussetzung

  • Antragsteller/-innen können Bands oder Einzelkünstler/-innen sein, die ihren Wohnsitz in der Mehrzahl in Rheinland-Pfalz haben oder einen konkreten Bezug zum Land nachweisen.
  • Die Band bzw. die Einzelkünstlerin/der Einzelkünstler muss über ein kreatives und musikalisches Potential verfügen und eigenes Songmaterial live präsentieren.
  • Der zu fördernde Auftritt darf nicht kürzer als 30 Minuten sein und muss in der Öffentlichkeit stattfinden. 
  • Ein schriftlicher Nachweis des Veranstalters (Vertrag oder Vereinbarung mit Club oder Festival) ist erforderlich. Darin müssen Ort, Datum und die Auftrittsdetails (Gage/ Deal/ weitere Bands etc.) benannt sein.
  • Die Auftrittsförderung adressiert insbesondere den musikalischen Nachwuchs. Junge Musiker:innen und Newcomerbands des Landes RLP werden von der Jury besonders berücksichtigt.

3. Bewerbungsunterlagen

Die Band oder die Einzelkünstlerin/der Einzelkünstler beantragt bei pop rlp die Förderung mittels Formular (online verfügbar).

4. Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt über eine von pop rlp berufene mehrköpfige Fachjury.

Unmittelbar nach der Jurysitzung wird mit den geförderten Bands eine schriftliche Fördervereinbarung geschlossen und anschließend die Förderung ausgezahlt!

Die Antragsfristen für die vier Förderrunden findet ihr hier:
Antragseingang bis 15.03.2024 

Antragseingang bis 16.06.2024

Antragseingang bis 15.09.2024 

Antragseingang bis 08.12.2024 

5. Förderverfahren

Förderfähig sind:

  • Einzelauftritte in RLP - bis zu 200 € Zuschuss.
  • Tourneeförderung (mindestens 3 Auftritte in 10 Tagen, national / international / außerhalb RLP) - bis zu 1.200 € Zuschuss. 
  • Das Eingangsdatum des Antrags muss vor dem Auftrittsdatum liegen - Ausnahmen im Einzelfall möglich

Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Gage oder einen Gagenersatz.

6. Förderbedingungen

Im Fall einer Zusage wird im Vorfeld eine schriftliche Fördervereinbarung getroffen.
Es muss in geeigneter Weise auf die Förderung durch pop rlp hingewiesen werden. Dies geschieht durch Abdruck des pop rlp Logos auf den Werbemitteln für die Veranstaltung(en) und durch entsprechende Nennung von pop rlp auf social media Beiträgen der Band bzw. der Künstlerin/des Künstlers (Facebook, Instagram etc.).